BEHANDLUNGSHINWEISE


Sie benötigen eine Therapie für sich, Ihr Kind oder einen Angehörigen? Folgendes gilt es dabei zu beachten:

Sowohl für Kassen- als auch für Privatpatienten gilt momentan in Deutschland, dass es Physiotherapie grundsätzlich immer nur auf ärztliche Verordnung gibt! Grundsätzlich sollte ein Arzt einschätzen, ob Bedarf besteht oder nicht und wenn ja, wie oft und wie viel.

Sollte das Behandlungsbudget des Arztes erschöpft sein, so können Sie sich vom Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinungen ausstellen lassen und die Physiotherapie privat weiter durchführen. Bedenken Sie aber hierbei, dass ihre gesetzliche Krankenkasse in diesem Fall die Behandlung nicht erstattet und Sie die Rechnung selbst zahlen müssen.

Eine Verordnung (Heilmittelverordnung – Maßnahmen der physikalischen Therapie) für Sie, Ihr Kind oder Ihren Angehörigen darf ausgestellt werden von einem:

  • Hausarzt / Praktischer Arzt
  • Chirurg (sämtliche Bereiche z.B. Hand, Fuss, etc)
  • Orthopäden
  • Kieferorthopäden / Zahnarzt
  • Internist
  • Neurologen HNO-Arzt Gynäkologen Kinderarzt Rheumatologen Kardiologen Radiologen Psychiater ambulates / stationäres Operationszentrum

Wir helfen Ihnen gerne, den für Sie nächst gelegenen Arzt oder Spezialisten zu finden.

Hinweis:
Wenn Sie als Kassenpatient zur ersten Behandlung kommen, darf Ihr Rezept nicht älter als 14 Tage sein! Im Notfall verlängert Ihnen Ihre Arztpraxis Ihr Rezept. Bitte achten Sie dass ihre Verordnung nur gültig mit Stempel und Unterschrift ist.

Terminabsagen
Das Leben hält immer Überraschungen bereit, nicht alles ist planbar, daher ist es auch möglich vereinbarte Termine abzusagen. Wir bitten um eine telefonische Mitteilung 24 Stunden vorab. Bitte haben Sie Verständnis dass wir Ihnen sonst den Termin privat in Rechnung stellen müssen.

Eigenbeteiligung
Für die meisten gesetzlichen Krankenkassen muss eine Zuzahlung erhoben werden. Die Zuzahlung besteht aus einer pauschalen Rezeptgebühr von 10,00 € und einem Anteil von 10 Prozent des Rezeptwertes. Bitte begleichen Sie den Zuzahlungs-Gesamtbetrag vor Ihrer ersten Behandlung. Über die Grundlagen eine Zuzahlungsbefreiung muss Sie Ihre Krankenversicherung umfassend informieren. Falls Sie bereits zuzahlungsbefreit sind, so legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei Behandlungsbeginn vor.

Machen Sie mit uns noch heute einen Termin!
Wir freuen uns auf Sie!